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Die Reform des Mietrechts wurde auf den Weg gebracht

Am 23. Mai 2012 hat das Bundeskabinett Bundestag den Entwurf des Mietrechtsreformgesetzes beschlossen.

Der Entwurf geht davon aus, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung ohne die Modernisierung des Wohnungsbestandes nicht zu erreichen sind. Das wirtschaftliche Risiko des Vermieters, die bei den erforderlichen baulichen Maßnahmen in Vorleistung gehen müssen, soll durch ein ausgewogenes Mietrecht abgemildert werden.

Contracting

Die immobilienwirtschaftlichen Verbände sind sich darüber einig, dass hier noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht, da die durch die Rechtsprechung bislang geschaffenen Erleichterungen der Umstellung der Wärmeversorgung mit dem Gesetzesentwurf wieder beseitigt werden. Gegenüber dem Stand der aktuellen Rechtsprechung wurden weitere bürokratische Hürden wie z. B. der bisherigen Heizkosten aufgebaut.

Ausschluss der Mietminderung

Bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen soll das Recht der Minderung des Mietzinses für den Zeitraum von drei Monaten ausgeschlossen werden. Hier besteht weiterer Klarstellungsbedarf, da in der Praxis solche baulichen Maßnahmen in aller Regel komplexen Charakter haben, d. h. auch andere Modernisierungen sowie Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung beinhalten. Ein Trennen und Auseinanderhalten ist sowohl für den Mieter als auch den Vermieter bei solchen komplexen Maßnahmen nahezu unmöglich.

Härtefallklausel

Die finanzielle Überforderung eines einzelnen Mieters kann die energetische Modernisierung nicht mehr blockieren. Die Geltendmachung weiterer Forderungen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eines Härtefalls bei der Durchführung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen hat erstmals innerhalb einer bestimmten Frist zu erfolgen. Damit wird für die Vermieter eine größere Rechts- und Planungssicherheit erreicht. Nachbesserungsbedarf besteht hier insbesondere bei der Klarstellung bestimmter Rechtsbegriffe.

Weiteres Verfahren

Die BSI wird am 5. Juli 2012 den Standpunkt und die Nachbesserungsforderungen der immobilienwirtschaftlichen Verbände erarbeiten und zeitnah dem Bundesjustizministerium übergeben und zwischenzeitlich über die Ausschüsse und Fraktionen des Bundestags für ihre Interessen sensibilisieren.

Nach der Sommerpause des Kabinetts soll voraussichtlich im Zeitraum September/Oktober 2012 das Gesetz verabschiedet werden.

Mit dem Inkrafttreten wird derzeit im I. Quartal 2013 gerechnet.

Dietmar Strunz
Rechtsanwalt

im Kanzleiforum 06/2012

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz