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Die Kontrolle von Öfen durch den Vermieter im Rahmen der

Der BGH hat mit Beschluss vom 01.06.2011, Az: VIII ZR 310/10 , entschieden, dass der Vermieter im Rahmen seiner Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nicht gehalten ist, ordnungsgemäß installierte Öfen in der Wohnung des Mieters ohne besonderen Anlass einer regelmäßigen Kontrolle auf die Funktionsfähigkeit und Dichtheit der Wandanschlüsse zu unterziehen.

Ähnlich wie bei der Elektroinstallation in der Wohnung des Mieters reicht es aus, soweit keine bekannten Gefahrensituationen vorliegen, wenn auftretende Unregelmäßigkeiten oder vom Mieter angezeigte Mängel unverzüglich durch einen Fachmann abgestellt werden.

Dietmar Strunz
Rechtsanwalt