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Bundesrat billigt 25 neue Gesetze

In seiner Sitzung vom 23.11.2012 haben 25 neue Gesetzesbeschlüsse den Bundesrat passiert. So haben die Länder unter anderem die neuen Verdienstgrenzen für Minijobs, die Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung und Maßnahmen zur besseren Preistransparenz im Kraftstoff-, Strom- und Gasmarkt akzeptiert. Im Einzelnen:

  • Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber

Das neue Gesetz hebt die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung ab dem 01.01.2013 von 400 auf 450 Euro an. Zudem wird die soziale Absicherung geringfügig Beschäftigter erhöht, indem die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei diesen Arbeitsverhältnissen zur Regel gemacht wird. Arbeitnehmer können sich von dieser Pflicht allerdings auf Antrag befreien lassen.

  • Senkung des Rentenversicherungsbeitrages

Der Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,6 % sinkt ab dem 01.01.2013 um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 %. Hierdurch soll unter anderem eine Entlastung der Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten von ca. 3,2 Mrd. Euro erreicht werden.

  • Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für Strom und Gas

Ein weiteres Gesetz richtet nunmehr Markttransparenzstellen ein. Diese sind mit der Befugnis ausgestattet, alle relevanten Daten und Informationen aus dem Handel mit Elektrizität, Gas, Benzin und Diesel zentral zu sammeln und auszuwerten. Außerdem werden Tankstellenbetreiber verpflichtet, der neuen Transparenzstelle für Kraftstoffe in Echtzeit jede Änderung der Kraftstoffpreise zu übermitteln. Diese hat die Befugnis, die Daten an Verbraucherinformationsdienste weiterzugeben.

Darüber hinaus hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Beurkundungsverfahren in den Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf soll nicht nur die Dienstaufsicht über die Notare verbessert werden, sondern auch vorsehen, dass zur besseren Vorbereitung des Beurkundungstermins den Parteien spätestens 2 Wochen vor dem Termin ein Entwurf der Urkunde kostenfrei zur Prüfung übersandt wird.

Jacqueline Klemd
Rechtsanwältin