>

Bildrechte – So nutzen Sie Bilder rechtssicher!

Ohne optische Unterstützung durch Bilder und Fotos kommt heute keine Homepage, Flyer oder auch Mitgliederzeitung mehr aus. Bei der Verwendung von Bildern werden jedoch immer Fehler gemacht. Selbst kleine Nachlässigkeiten können zu Abmahnungen und nicht unerheblichen Schadensersatzforderungen durch den Urheber bzw. Rechteinhaber führen. Um dies zu vermeiden müssen einige Grundregeln beachtet werden.

Bilder sind IMMER urheberrechtlich geschützt!

Bilder und Fotos sind IMMER urheberrechtlich geschützt, egal ob ein einfacher Schnappschuss, ein Selfi oder Kunstwerk. Deshalb sollte ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers kein Bild verwendet werden.

Ist der Urheber eines Bildes nicht zu ermitteln, sollte von einer Verwendung des Bildes unbedingt abgesehen werden.

Selbst hergestellte Bilder

Urheber ist, wer das Bild selbst hergestellt hat. Dem Urheber stehen umfangreiche Rechte an dem Bild zu. Er kann entscheiden, was mit den Bildern geschieht und wer es zu welchen Konditionen benutzen darf. Dennoch gibt es auch beim Erstellen von Bildern gewisse rechtliche Einschränkungen zu beachten.

Zum einen das Recht am eigenen Bild. Ist eine Person auf dem Bild erkennbar, darf dieses Bild nicht ohne Zustimmung dieser Person veröffentlicht werden. Es sollte daher eine schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung der abgebildeten Person eingeholt werden. Dies gilt aber nur, wenn die Person individuell erkennbar ist. Wenn eine Menschenmenge nur Beiwerk des Bildes ist, müssen nicht alle abgebildeten um Zustimmung gebeten werden.

Die Zweite Einschränkung ist die so genannte Panoramafreiheit. Es dürfen Gebäude, Kunstwerke oder Sehenswürdigkeiten nur fotografiert und veröffentlicht werden, wenn die Motive von öffentlichen Straßen und Wegen aus einsehbar sind. D.h. es darf sich zur Erstellung des Bildes nicht auf eine Leiter gestellt werden, um dann über eine Hecke zu fotografieren.

Werden die o.g. Einschränkungen beachtet, ist die Benutzung von selbst hergestellten Bildern unbedenklich.

Die Nutzung von Bildportalen

Mangels Zeit oder auch des nötigen Talents ist die Nutzung von professionellen Aufnahmen erforderlich. Hier gibt es unterschiedlichste Homepages und Bildportale, die entsprechende Bilder teils kostenlos, lizenzpflichtig oder lizenzfrei anbieten.

Werden Bilder kostenlos oder lizenzfrei angeboten, bedeutet dies aber nicht, dass diese Bilder einfach übernommen und veröffentlicht werden dürfen. Um das gewünschte Bild nutzen zu können, muss eine Nutzungsvereinbarung mit dem Rechtinhaber abgeschlossen werden. In vielen Fällen verlangen kostenfreie oder lizenzfreie Bildportale einen Link oder Hinweis auf ihr Portal als Bildquelle, oft dürfen die Bilder auch nur zu rein privaten Zwecken genutzt werden. Auch sind die Nutzungsrechte teilweise beschränkt, so dass z.B. nur eine „Online Nutzung“ möglich ist. Damit darf das Bild beispielsweise nicht für einen Flyer oder Mitgliederzeitung verwendet werden.

Für kommerzielle Zwecke empfiehlt es sich, kostenpflichtige Bildportale mit lizenzfreien Bildern, wie etwas shutterstock oder fotolia, zu nutzen. Lizenzfrei bedeutet, beim Kauf wird ein Pauschalnutzungsrecht erworben, dessen Umfang aber auch unterschiedlich sein kann. Daher sollten die Nutzungsbedingungen vor Nutzung eines Bildes unbedingt genau geprüft werden.

In jedem Fall steht dem Urheber das Recht auf Urheberkennzeichnung zu.

Isabel Felgenhauer

Rechtsanwältin

im Kanzleiforum 09/2016

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz