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Bericht vom 15. Deutschen Mietgerichtstag am 22./ 23.02.2013 in Dortmund

Der Deutsche Mietgerichtstag e. V. versteht sich selbst als „Forum des Erfahrungsaustausches für das Mietrecht und das entsprechende Prozessrecht“ und veranstaltet jährlich den Deutschen Mietgerichtstag in Dortmund, der am 22./ 23.02.2013 bereits zum 15. Mal stattfand.

Neben Herrn Rechtsanwalt Strunz war auch Herr Rechtsanwalt Manfred Alter langjähriges Mitglied des Deutsche Mietgerichtstages e. V. und nahm in den letzten Jahren regelmäßig an der Tagung teil. Nachdem Herr Rechtsanwalt Alter zum Jahresende in Ruhestand getreten ist, ist nunmehr neben Herrn Rechtsanwalt Strunz Frau Rechtsanwältin Wegert Mitglied und hat an der diesjährigen Veranstaltung teilgenommen.

Den 422 Personen umfassenden Teilnehmerkreis bildeten wie jedes Jahr ranghohe Vertreter aus Justiz, Verwaltung, Wissenschaft, Anwaltschaft, Verbänden und Sachverständigen. Vom u. a. für das Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat des BGH waren Herr Wolfgang Ball, Herr Dr. Ralf Bünger, Frau Dr. Karin Milger und Herr Dr. Bernhard Schneider und vom u. a. für das Miet- und Pachtrecht zuständigen XII. Zivilsenat des BGH Herr Hans-Joachim Dose und Herr Dr. Peter Günther vertreten. Neben zahlreiche andere Richtern und Rechtsanwälten seien bekannten Mietrechtsautoren wie Herr Hubertus Blank, Herr Dr. Ulf P. Börstinghaus, Herr Prof. Dr. Peter Derleder, Herr Norbert Eisenschmidt, Herr Jost Emmerich, Herr Dr. Klaus Lützenkirchen und Herr Dr. Hans Langenberg genannt.

Daneben nahmen Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums der Justiz, einschlägiger Landesministerien, Wohnungswirtschaftlichen Verbänden und von mehr als 20 Mieterschutzvereinigungen teil.

Die diesjährige Veranstaltung stand unter dem Motto „Entwicklung des Mietrechts in Gesetzgebung und Praxis“.

Im Mittelpunkt stand selbstverständlich aus aktuellem Anlass die Mietrechtsreform. Diese wurde in den verschiedenen Arbeitskreisen intensiv diskutiert, insbesondere die Auswirkungen der Mietrechtsreform auf Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, auf den Minderungsausschluss und Mieterhöhungen sowie auf Kündigungen, und Räumungsverfahren und -vollstreckungsverfahren. Die Neuregelungen wurden durchaus kritisch bewertet, die mit vielen neuen Fragen für Rechtsprechung und Literatur verbunden sein werden, so dass die nächsten Monate abgewartet werden muss, welche Neuregelungen sich bewähren und welche ggf. einer Korrektur durch den Gesetzgeber oder entsprechenden Auslegung bedürfen.

Neben der Mietrechtsreform behandelten die Vorträge auch Fragen aus dem Verhältnis Mietrecht zum allgemeinen Schuldrecht (Zahlungsverzug und Verschulden, Fortbestand des Erfüllungsanspruchs bei Mangelkenntnis), dem Tod des Mieters sowie der Umsatzsteuer und Miete. Sehr aufschlussreich waren auch der Vortrag des RiBGH Dr. Peter Günter zum Thema „Fehlende Identität von Eigentümer und Vermieterstellung bei der Veräußerung der Mietsache“ und des RiBGH Jan Gericke mit dem Titel „Strafrechtliche Sanktionen für Fehlverhalten der Mietparteien“.

Die Veranstaltung zeichnete sich durch die durchweg intensive Diskussion auf hohem juristischem Niveau zwischen den Referenten und Teilnehmern aus.

Jana Wegert
Rechtsanwältin

im Kanzleiforum 03/2013

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz