Die Forderungsbeitreibung wird in der Kanzlei Strunz-Alter durch sämtliche Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte realisiert. Wenngleich wir für unsere Stamm-Mandanten jeglichen Vollstreckungsauftrag übernehmen, wie die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen, die Beauftragung von Gerichtsvollziehern mit der Zwangsvollstreckung, die Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen oder den Abschluss und die Durchführung von Ratenzahlungsvereinbarungen, streben wir - der Philosophie der Kanzlei entsprechend - die frühzeitige Streitvermeidung durch fachgerechte Beratung an.
Im Folgenden stellen wir Informationen zu den für Vermieter von Wohn- und Gewerberaum derzeit interessantesten Vollstreckungsthemen frei zugänglich zur Verfügung. Weitere Materialien und Arbeitshilfen sowie Muster stehen im geschützten Servicebereich zur Verfügung.