Strunz & Alter - Rechtsanwälte: Ihr Dienstleister in der Immobilienwirtschaft
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Neue Heizkostenverordnung vom Bundesrat beschlossen
Die Novelle der Heizkostenverordnung ist am 10.12.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und konnte somit wie geplant am 01.01.2009 in Kraft treten.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Einführung einer Mitteilungspflicht für die Ableseergebnisse für bestimmte Messgeräte
Erweiterung der Änderungsmöglichkeiten bei den Abrechnungsmaßstäben (Verhältnis der Grund- zu Verbrauchskosten)
Festlegung von Abrechnungsmaßstäben für schlecht gedämmte Gebäude bei hoher Erfassungsrate
Legitimation eines Korrekturverfahrens bei schlechter Erfassungsrate insbesondere bei ungedämmtenEinrohrheizungen
Definition der Kosten der Verbrauchsanalyse als Heizkosten
Einführung einer Messpflicht für den Wärmeanteil des Warmwassers
Einführung der Verbrauchsschätzung bei Geräteausfall auf der Grundlage des Durchschnittsverbrauchs
Ausnahmeregelungen für Häuser nach dem Passivhausstandard
Übergangsregelung für veraltete Messgeräte
Die neuen Regelungen können Sie im Einzelnen einer
Synopse
entnehmen, die Sie hier herunterladen können. Dort ist die Neufassung jeweils der derzeit gültigen Fassung der HeizkV gegenüber gestellt.
Praxistipp
Weisen Sie Ihren Abrechnungsdienst auf die Änderung der HeizkV hin und fordern Sie ihn auf, eventuellen Handlungsbedarf für Ihre Gebäude mitzuteilen.
Die Kanzlei wird im November ein Kurzseminar anbieten, in dem der aktuelle Handlungsbedarf für die Unternehmen der Wohnungswirtschaft aufgezeigt wird, da unter Umständen noch Erklärungen gegenüber den Mietern im Jahr 2008 abgegeben werden müssen.